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Abrechnung der Mitglieder des Konsortiums
Wir haben eine positive Auslegung für das Konsortium, das ein Projekt mit Hilfe des EU-Fonds aus dem Kohäsionsfonds „Abwasserentsorgung in Włocławek“ realisiert, erhalten. Der Finanzminister hat die Korrektheit unseres Standpunkts bestätigt, nach welchem die Rückgabe der Anzahlung aufgrund der Änderung des Konsortialführers nicht mit einer Rechnung sondern einer Lastschrift nachgewiesen werden soll. Dank solcher Lösung ist die ausländische Gesellschaft der Gefahr einer negativen Prüfung des Antrags auf die Umsatzsteuerrückerstattung für ausländische Unternehmen nicht ausgesetzt.